BLEIBEN SIE GESUND!

Das Landesgesundheitsamt hat am 30. Oktober eine 7-Tage Inzidenz von 135,9 für die Landeshauptstadt errechnet. Bitte beachten Sie, dass im gesamten Stadtgebiet auch im Freien Maskenpflicht gilt – und zwar überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (beispielsweise in Fußgängerzonen, auf belebten Plätzen oder Märkten).

Ab dem 2. November treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen:

Übersicht bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (PDF)
Beschluss Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (28. Oktober 2020) (PDF)

Weitere aktuelle Hinweise und Verordnungen:
Merkblatt Corona-Regelungen Stand 21.10.20 (PDF)
Allgemeinverfügung Verlängerung der Sperrzeit (PDF)
Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus (PDF)